Windvorranggebiet W20 II “Nordöstlich Dipbach“
Durch die Teilfortschreibung des Regionalplans Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt B X 5.1 „Windenergie“ wurden 2025 die Voraussetzungen für ein Windenergieprojekt auf Eisenheimer Gemarkung geschaffen.
Die Erweiterung des bestehenden Windvorranggebietes W20 nordöstlich Dipbach auf Untereisenheimer Gemarkung wurde vom Gemeinderat von Anfang an positiv bewertet und der Markt Eisenheim möchte die Entwicklung dieses Gebietes maßgeblich mitgestalten.
Deshalb hat sich der Markt Eisenheim bereits im Jahr 2024 für das Beratungsprojekt „Windkümmerer 2.0“ bemüht und auch den Zuschlag bekommen. Die Windkümmerer haben als neutrale Ansprechpartner und Berater die Möglichkeiten für Windenergie in der Kommune aufgezeigt und die Gemeinde hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise beraten.
Mit Gemeinderatsbeschluss im Frühjahr 2025 wurde die Beratungsfirma Endura Kommunal für die Durchführung eines Flächenpoolings und im Anschluss für die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens beauftragt.
Das Interessenbekundungsverfahren, also das Verfahren in dem ein geeigneter Projektierer für den Bau eines Windparks gesucht wird, läuft aktuell noch bis 15. April 2026. Bis ungefähr Mitte 2026 soll ein Vertrag über das Windkraftprojekt geschlossen werden.



